Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen für Mitarbeiterempfehlung – The Adecco Group Deutschland
The Adecco Group Deutschland

Empfehlung von Mitarbeitern (m/w/d)

Teilnahme- und Auszahlungsbedingungen

Gültig ab Januar 2021

Teilnahmevoraussetzungen

Zur Teilnahme sind alle externen Mitarbeiter der Adecco Group sowie alle Personen, die nicht bei der Adecco Group beschäftigt sind, berechtigt. Ein empfohlener Kandidat ist eine Person, die in den letzten zwölf Monaten in keinem Anstellungsverhältnis mit der Adecco Group gestanden hat und in diesem Zeitraum auch keine Bewerbung an die Adecco Group gesendet hat bzw. durch die Adecco Group angesprochen worden ist. Die Empfehlung, also Namen des Empfehlenden sowie des empfohlenen Kandidaten, muss vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem empfohlenen Kandidaten und der Adecco Group eingegangen sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auszahlungsbedingungen für Ihre Prämie

Für jede erfolgreich platzierte Empfehlung erhalten Sie eine Prämie von mindestens 250 € bis zu 1.000 €, die einmalig ausgezahlt wird. Die erfolgreich platzierte Empfehlung als Auszahlungsvoraussetzung liegt vor, wenn das Beschäftigungsverhältnis mit dem von Ihnen empfohlenen Kandidaten mindestens acht Wochen ungekündigt besteht.

Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Die Empfehlung hat mittels des Empfehlungsformulars auf der jeweiligen Webseite zu erfolgen (Adecco Formular, DIS AG Formular oder Akkodis Formular).
  • Bei Mehrfachnennungen eines empfohlenen Kandidaten erfolgt die Auszahlung an den Empfehlenden, der diesen Kandidaten der Adecco Group zuerst benannt hat. Ausschlaggebend hierfür ist der Zeitpunkt des Eingangs des Empfehlungsformulars bei der Adecco Group.
  • Als (interner/externer) Mitarbeiter der Adecco Group erfolgt die Auszahlung und Versteuerung der Empfehlungsprämie als Sonderprämie mit der Lohnabrechnung.
  • Personen, die nicht bei der Adecco Group beschäftigt sind, erhalten den Bruttobetrag der Prämie per Überweisung. Die Prämie stellt bei diesen Personen steuerpflichtiges Einkommen dar und muss daher von dieser in der Steuererklärung angegeben werden (§ 22 Nr. 3 EStG).
  • Der Prämienanspruch besteht maximal 12 Monate nach Vertragsbeginn des empfohlenen Kandidaten.

Zustimmung des empfohlenen Kandidaten

Bitte holen Sie sich vor Absenden der Empfehlung das Einverständnis des zu empfehlenden Kandidaten ein.

Ausschluss von der Mitarbeiterempfehlung

Ausgeschlossen sind bei internen Mitarbeitenden die Empfehlung von Kandidaten, die über die eigene Niederlassung vermittelt werden.

Die Adecco Group weist darauf hin, dass die Empfehlung eines Kandidaten in den nachfolgenden Fällen unlauter und damit gesetzlich unzulässig ist. Unzumutbare Belästigung, d. h. unter anderem Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung des empfohlenen Kandidaten sowie Druckausübung:

  • Bewusste systematische Ausnutzung privater Beziehungen in unsachlicher oder unangemessener Weise zu Werbezwecken
  • Irreführung, d. h. unter anderem das Tätigen von falschen Versprechungen, das Verbreiten von falschen Tatsachen oder das Verschweigen von wichtigen Informationen bei der Empfehlung
  • Verdeckte Freundschaftswerbung, d. h. unter anderem, wenn der Empfehlende Adressen von Dritten ohne deren Einverständnis oder fehlendem Nachweis der Einverständniserklärung an die Adecco Group weitergibt
  • Die Adecco Group behält sich für den Fall eines Zuwiderhandelns gegen vorstehende Bedingungen das Recht vor, den Empfehlenden von der Empfehlungsaktion auszuschließen mit der Folge, dass kein Anspruch auf Auszahlung einer Prämie entsteht.