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Was Sie gegen Ghosting im Job tun können

Ghosting im Job

Vielen wird das Ghosting vor allem im privaten Raum ein Begriff sein. Es bezeichnet den plötzlichen Kontaktabbruch ohne Begründung. Besonders im Online-Dating-Bereich kommt es immer wieder vor, dass die neue Freundschaft zerbricht, weil ein Partner nie wieder antwortet, sich ohne Abschied zurückzieht und das Gegenüber blockiert.

Was ist Ghosting in der Berufswelt?

In der Berufswelt kann das Ghosting sowohl vom Unternehmen als auch von den Bewerber:innen ausgehen. Seitens des Arbeitgebers findet das Ghosting meist schon vor oder nach dem Bewerbungsgespräch statt. Laut einer Studie von Stepstone erhält etwa jeder zweite Bewerber auch nach 45 Tagen keine Antwort vom Unternehmen. Dieser negative HR-Trend kommt auch seitens der Bewerber:innen immer häufiger vor. Einer Umfrage zufolge werden rund 31,5% der Recruiter:innen mindestens einmal im Monat geghostet, meistens noch vor dem Bewerbungsgespräch (36 %) oder danach (29 %). Doch warum ist das so?

Gründe für das Ghosting bei Unternehmen

Von Unternehmensseite sind die Gründe, sich nicht mehr bei den Bewerber:innen zu melden, eher praktischer Natur. Oftmals hat sich das Unternehmen für einen anderen Kanditaten oder eine andere Kandidatin entschieden und andere Bewerber:innen aussortiert. Die Recruiter:innen melden sich dann oft aus zeitlichen Gründen nicht mehr zurück. Einige haben Angst vor einer möglichen negativen Reaktion des/der Bewerber:in und sagen aus diesem Grund nicht persönlich ab.

Warum ghosten Bewerber:innen?

Aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels sind kompetente Bewerber:innen heißbegehrt. Oft passiert es daher, dass Bewerber:innen auch von anderen Unternehmen ein Angebot erhalten und dies annehmen. Sobald der Arbeitsvertrag in der Tasche ist, sagen Bewerber:innen die noch laufenden Bewerbungsprozesse nicht ab, sondern melden sich einfach nicht mehr beim Unternehmen zurück. Außerdem persönliche Bedenken wie ein zu niedriges Gehalt oder Inkompatibilität der Unternehmenskultur können dazu führen, dass Bewerber:innen das Unternehmen ghosten.

Dennoch sind dies weder für Recruiter:innen noch für Bewerber:innen triftige Gründe, einen anderen potenziellen Arbeitgeber oder Kandidat:in für den ausgeschriebenen Job zu ghosten. Seien Sie ehrlich und teilen Sie dem Gegenüber mit, dass Sie bereits eine Stelle gefunden haben oder warum es zwischen Ihnen nicht passt. Denn nur dadurch verstehen Unternehmen, woran sie arbeiten müssen, um nicht noch mehr Bewerber:innen zu verlieren. Und wer weiß, wie es im neuen Job läuft. Vielleicht wird das abgelehnte Unternehmen im Laufe der Karriere doch wieder als Arbeitgeber interessant.

Wie können Sie beim Job-Ghosting reagieren?

Eine transparente und ehrliche Kommunikation sind während der gesamten Rekrutierung das A und O. Was können Sie also tun, um im Falle von Ghosting professionell aufzutreten?

Was können Bewerber:innen tun?

Schon bei Absenden des Bewerbungsschreibens ist es sinnvoll, höflich um Rückmeldung zu bitten und damit das starke Interesse an der Stelle kundzutun. Seien Sie geduldig und fragen Sie frühestens zwei Wochen nach Absenden der Unterlagen am besten telefonisch nach, ob das Unternehmen diese erhalten hat und wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können. Kontaktieren Sie den/die Recruiter:in alternativ auch auf LinkedIn oder XING.

Der Arbeitgeber meldet sich nicht nach einem Bewerbungsgespräch? Stellen Sie sicher, dass Sie den Ablauf des Bewerbungsprozesses verstanden haben, damit Sie wissen, wann Sie mit einer Rückmeldung rechnen können und sich nicht umsonst Sorgen machen.

Reagiert das Unternehmen gar nicht auf Ihre Nachfragen, können Sie den Bewerbungsprozess außerdem auf Plattformen wie Kununu oder Glassdoor bewerten. Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden, wählen Sie immer einen professionellen Umgangston. Vor allem auf den genannten Arbeitgeberportalen ist Ihre Bewertung, wenn auch anonymisiert, öffentlich einsehbar.

Zuletzt gilt: Weitermachen und nicht verzweifeln. Meistens liegt es nicht an Ihnen als Person oder an Ihren Fähigkeiten, sondern an komplizierten und langen Recruitingprozessen. Sehen Sie sich auf unserer Karriereseite um und entdecken Sie Angebote von seriösen Arbeitgebern, die nach Talenten wie Ihnen suchen.

Was können Arbeitgeber tun?

Da die moderne Arbeitswelt besonders schnelllebig ist, gilt es für Personaler:innen, sich dieser Geschwindigkeit anzupassen. Nutzen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Wege, um Bewerber:innen zu kontaktieren. Dabei ist der Weg per E-Mail zwar der einfachste, aber oftmals der unpersönlichste. Ein kurzer Anruf zeigt, dass sich das Unternehmen wirklich für den/die Bewerber:in interessiert. Auch die Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke kann in Betracht gezogen werden.

Natürlich lässt sich auch mit diesen Tipps nicht immer ein reibungsloser Recruiting-Prozess gewährleisten, denn Krankheitsausfälle und Unvorhergesehenes können die Abläufe verlangsamen und für Überforderung sorgen, was wiederum zu Ghosting führen kann. In solchen Fällen können Sie als Unternehmen zu Outsourcing greifen. Bei dieser Dienstleistung werden Sie von Expert:innen in der Personalrekrutierung unterstützt.

Ganz gleich, was die Gründe für das Ghosting sind – verhalten Sie sich weiterhin professionell und behandeln Sie Ihr Gegenüber respektvoll. Hinterfragen Sie Ihre Prozesse oder Ihre Bewerbungsunterlagen und suchen Sie nach Optimierungspotenzial, dann steht dem Traumjob oder dem idealen neuen Mitarbeitenden nichts mehr im Wege.

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