Wenn Sie krank sind, sollten Sie nicht zur Arbeit gehen – zu groß ist das Risiko, die eigene Gesundheit zu gefährden oder Kolleg:innen oder Kund:innen anzustecken. Doch was müssen Sie beim Abmelden bei Krankheit alles beachten? Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Schritte für Sie zusammengefasst.
Geben Sie Ihrer Führungskraft in der Niederlassung bis 9:00 Uhr morgens telefonisch Bescheid, dass Sie krank sind.
Auch den Kunden / die Kundin müssen Sie telefonisch VOR Arbeitsbeginn darüber informieren, dass Sie krankheitsbedingt ausfallen.
Sind Sie ärztlich krankgeschrieben worden, rufen wir als Ihr Arbeitgeber die Bescheinigung digital bei Ihrer Krankenkasse ab. Für Sie gibt es hierbei kein To-do.
Wenn Ihr Arzt Sie noch länger krankschreibt, benötigen wir die Folgebescheinigung.
Bitte teilen Sie uns und idealerweise auch dem Kunden spätestens am letzten Tag Ihrer Krankmeldung telefonisch mit, ob Sie am Folgetag wieder einsatzfähig sind.
Bei Verlängerung Ihrer Krankheit brauchen wir die ärztliche Folgebescheinigung. Auch diese rufen wir digital bei Ihrer Krankenkasse ab, Sie müssen uns also keine Dokumente zukommen lassen.
Beachten Sie, dass das Werksarztzentrum (WAZ) Sie ggf. kontaktieren wird.