Vorbemerkung und Freiwilligkeitsvorbehalt
Als Alternative zur Geldprämie können interne Mitarbeitende der Adecco Group im Rahmen des Empfehlungsprogramms zusätzliche bezahlte Freistellungstage (nachfolgend „Bonusfreistellungstage“) als Prämie erhalten. Bei den Bonusfreistellungstagen handelt es sich ausdrücklich nicht um Erholungsurlaub im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Die Vorschriften des BUrlG finden auf die Bonusfreistellungstage keine Anwendung.
Die Gewährung von Bonusfreistellungstagen ist eine freiwillige Leistung der Adecco Group. Auch bei wiederholter Gewährung entsteht kein Rechtsanspruch auf zukünftige Gewährung. Die Adecco Group behält sich vor, das Empfehlungsprogramm einschließlich der Möglichkeit, Bonusfreistellungstage zu erhalten, jederzeit ohne Angabe von Gründen für die Zukunft einzuschränken, zu ändern oder einzustellen. Bereits gutgeschriebene Bonusfreistellungstage bleiben hiervon unberührt.
Externe Empfehlungsgeber sind vom Erhalt von Bonusfreistellungstagen ausdrücklich ausgeschlossen, da eine bezahlte Freistellung ausschließlich im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gewährt werden kann. Für externe Empfehlungsgeber erfolgt die Prämierung ausschließlich in Form einer Geldprämie gemäß den hierfür geltenden Teilnahmebedingungen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Bonusfreistellungstage
Der Anspruch auf Bonusfreistellungstage entsteht, wenn sämtliche der nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
Das Beschäftigungsverhältnis mit dem empfohlenen Kandidaten hat mindestens acht Wochen ungekündigt bestanden (erfolgreich platzierte Empfehlung). Der empfehlende Mitarbeitende steht zum Zeitpunkt der Gutschrift der Bonusfreistellungstage selbst in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der Adecco Group. Der empfehlende Mitarbeitende hat seine Probezeit bei der Adecco Group zum Zeitpunkt der Empfehlung erfolgreich abgeschlossen.
Die Gutschrift der Bonusfreistellungstage erfolgt zum Ende des Kalendermonats, in dem die Acht-Wochen-Frist des empfohlenen Kandidaten abgelaufen ist. Der empfehlende Mitarbeitende wird über die Gutschrift informiert.
Umfang und Deckelung
Je erfolgreich platzierter Empfehlung wird ein (1) zusätzlicher Bonusfreistellungstag gutgeschrieben. Darüber hinausgehende Ansprüche aus weiteren erfolgreichen Empfehlungen im selben Kalenderjahr werden nicht berücksichtigt; eine Übertragung in das Folgejahr findet nicht statt.
Gültigkeit und Verfall
Der Anspruch auf die gutgeschriebenen Bonusfreistellungstage besteht in dem Kalenderjahr der Gutschrift. Nach Ablauf dieser Frist verfallen nicht genommene Bonusfreistellungstage ersatzlos. Eine Übertragung in einen späteren Zeitraum ist ausgeschlossen.
Nutzung und Einschränkungen
Die Bonusfreistellungstage dienen ausschließlich der bezahlten Freistellung von der Arbeitsleistung. Eine Auszahlung, Übertragung auf andere Mitarbeitende oder Umwandlung in eine Geldprämie ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme der Bonusfreistellungstage ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse sowie der bestehenden Urlaubsplanung mit der jeweiligen Führungskraft abzustimmen. Die Führungskraft darf die Inanspruchnahme nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. In diesem Fall ist dem Mitarbeitenden ein alternativer Zeitraum innerhalb der Gültigkeitsfrist anzubieten.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – besteht kein Abgeltungsanspruch für nicht genommene Bonusfreistellungstage. Nicht genommene Bonusfreistellungstage verfallen mit dem rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses ersatzlos. Während einer etwaigen Freistellung in der Kündigungsfrist können Bonusfreistellungstage nicht in Anspruch genommen werden.